Durch die besondere Lage Bremerhavens an der Weser mit direktem Zugang zur Nordsee werden die Häfen der Seestadt, insbesondere die Containerterminals, schon seit Jahrzehnten als Umschlagsplatz für überdimensionierte Arbeitsmaschinen oder andere technische Apparaturen genutzt.

Wahrscheinlich hatte jeder Verkehrsteilnehmer schon einmal folgende Begegnung zur Nachtzeit oder in den frühen Morgenstunden: Grelles Blaulicht und rote Frontblitzer auf einem Streifenwagen vor einem Schwertransport gefolgt von einem Begleitfahrzeug mit gelber Rundumleuchte auf dem Dach. Die Folgen sind zumeist warten, ausweichen und nicht überholen.

Grund ist, dass in den allermeisten Fällen die Anlieferung dieser sperrigen und schweren Güter auf der Straße erfolgt. Auch angelandete Güter werden zumeist auf der Straße zu den Bestimmungsorten befördert. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und den z. T. erheblichen Abmessungen der Transporte, wird durch die Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven innerstädtisch eine polizeiliche Begleitung angeordnet, um die Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten.

In den frühen 50ern und auch im Folgejahrzehnt war die Anzahl dieser Transporte, wie die lebensälteren BeamtInnen berichten, mit maximal einem Transport pro Woche, durchaus überschaubar. War die Steigerung in den Folgejahren noch moderat und ohne größere Anstrengungen im normalen Dienstbetrieb zu bewältigen, nahm die Zahl der polizeibegleitpflichtigen GST zu Beginn der 2000er sprunghaft zu. Wurden im Jahr 2005 noch 1622 GST gezählt, steigerte sich die Zahl über 2741 im Jahr 2010 auf gut 4000 in den Folgejahren. Das stellte auch die OPB vor große Herausforderungen im Hinblick auf Logistik und Disposition.

Im Oktober 2019 wurde die Begleitung von GST durch private Unternehmen eingeführt. Dafür wurden die Fahrer der BF4-Fahrzeuge durch MitarbeiterInnen der Verkehrsdienste in der Theorie geschult und in die für Bremerhaven vorgegebenen Routen eingewiesen. Diese von der Straßenverkehrsbehörde als Verwaltungshelfer verpflichteten BF4-Fahrer begleiten auf den vorgegebenen Routen eigenständig GST, die über eine Breite von 3,51 – 5 m, eine Länge von 27 – 55 m und eine Höhe von max. 4,50 m verfügen. Das Gewicht ist nicht begrenzt, wird aber bei der Planung der Route berücksichtigt. Übersteigen die tatsächlichen Werte diese Parameter, erfolgt eine Begleitung durch die Polizei.

Die Großraum- und Schwerlasttransporte (GST) unterliegen bestimmten gesetzlichen Regelungen.

Befördert eine normalmaßige Fahrzeugkombination (L 16,5m / B 2,55m / H 4m), bestehend aus Zugmaschine und Auflieger, ein Ladegut, das über die Außenkanten des Fahrzeuges hinausragt und dabei die im § 22 StVO vorgeschriebenen Höchstmaße überschreitet, wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für die Lastfahrt benötigt.

Transportfahrzeuge, die schon in Leerfahrt aufgrund ihrer technischen Parameter die Normalmaße überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, um überhaupt am Straßenverkehr teilnehmen zu können. Für die eigentliche Inbetriebnahme im öffentlichen Verkehrsraum – also einer Last- oder Leerfahrt – benötigen diese Fahrzeugkombinationen zusätzlich eine Erlaubnis nach § 29(3) StVO. In dieser, durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden erteilten Erlaubnis, werden u. a. die Fahrtstrecke, die zulässigen Parameter für Breite, Höhe und Gewicht sowie die Pflicht zur polizeilichen Begleitung festgelegt.

Bei Übernahme dieser Transporte – egal ob abgehend oder ankommend – erfolgt eine Kontrolle durch unsere Spezialisten der Verkehrsabteilung. Kontrolliert werden die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen im Abgleich zur angetroffenen Fahrzeugkombination, der technische Zustand, der Ladungszustand incl. Ladungssicherung und Gewicht sowie die Einhaltung der Vorschriften nach dem Fahrpersonalrecht.

Dabei kommen Höhenmesslehre, Maßband, Radlastwaage und Auslesesoftware zum Einsatz. Etwa jeder dritte GST wird beanstandet, wobei die Hauptverstöße im Bereich der Erlaubnisse und Genehmigungen sowie im Überschreiten von Maßen und Gewichten liegen.

Oftmals erfolgen Untersagungen der Weiterfahrt, Umladungen, Mängelberichte, Anzeigen und Vermögensabschöpfungen.

Wenn Sie also in den frühen Morgenstunden oder nachts in unserer Stadt einem solchen Schwertransport begegnen, der durch die Polizei unter Einsatz des Blaulichtes begleitet wird, bewahren Sie Ruhe, folgen Sie den Anweisungen und tragen Sie die zumeist kurze Unterbrechung Ihrer Fahrt mit Gelassenheit.