Auch wenn die eigentlichen ´Waffen´ eines Polizeibeamten oder einer Polizeibeamtin das gesprochene Wort und der Kugelschreiber sind, gibt es leider Einsatzsituationen, die weitergehende Einwirkungen erfordern.

Wir sprechen dann von Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs. Diese sind eindeutig im § 41 des Brem. Polizeigesetzes (BemPolG) geregelt. Dort heißt es in Absatz 1 ´Unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, durch ihre Hilfsmittel und durch Waffen´. In Absatz 4 erfolgt eine Auflistung, welche Waffen zugelassen sind. Dazu gehören der Schlagstock, das Distanz-Elektroimpulsgerät, die Reizstoffe und als Schusswaffen die Pistole, der Revolver, das Gewehr und die Maschinenpistole.

Der Bedarf für die Bewaffnung der Polizei wurde schon 1945 erkannt. Nachdem die Besatzungsmächte zunächst die Entwaffnung der deutschen Polizei angeordnet hatten, stellte sich schnell heraus, dass eine unbewaffnete Polizei in den Wirren der Nachkriegszeit nicht in der Lage war, die Sicherheit und Ordnung in der Stadt und im Hafen aufrecht zu erhalten. In der Direktion Nr. 16 des alliierten Kontrollrates wurde bereits im Juli 1945 die Bewaffnung der deutschen Polizei angeordnet. Laut dieser Verordnung durften jedoch keine in Deutschland hergestellten Waffen verwendet werden.

In einem Kommandobefehl vom 06. Juni 1945 informiert der damalige Polizeipräsident das Kommando der Schutzpolizei, über die Absicht der Militärregierung die Neubewaffnung der Polizei durchzuführen.

Eine der ersten Waffen, die an die deutsche Polizei ausgegeben wurde, war der italienische Karabiner Carcano Modell 1891/41 als Langwaffe.

Auf Anordnung der Militärregierung wurde die Polizei zusätzlich mit Holzknüppeln ausgerüstet. Bei Tag war im Streifendienst nur der Polizeiknüppel zu tragen, nachts daneben das Gewehr.

Ab August 1948 erfolgte die sukzessive Ausstattung der Bremerhavener Polizei mit Dienstpistolen. Beschafft wurden die belgische Pistole FN Modell 1910 und die französische Pistole MAB Modell D.

Diese Dienstpistolen wurden bis in die Jahre 1968 / 69 geführt und dann gegen die Pistolen Walther PP und Walther PPK des deutschen Herstellers Carl Walther mit Sitz in Ulm getauscht.

Auf der 67. Tagung der Technischen Kommission / Sachgebiet Waffen und Gerät im März 1974 wurde beschlossen, dass die neuen Standards der Sicherheitsanforderungen durch die vorhandenen Dienstpistolen nicht erfüllt wurden. Aus diesem Grund vertrat die Kommission die Auffassung, dass eine neue Dienstwaffe für die Polizei eingeführt werden musste. In ihrem Pflichtenheft forderten sie u. a. das Kaliber 9 mm für die zu verwendende Munition. Nach umfangreichen Modellprüfungen auf dem Waffenmarkt wurden geeignete Pistolen benannt.

Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven entschied sich für die Dienstpistole SIG-Sauer Modell P6. Im Januar 1979 wurden nach Lieferung einer Teilmenge die ersten Pistolen getauscht. Erst im April 1998 war der vollständige Austausch der alten gegen die neuen Dienstpistolen vollzogen.

Im Rahmen der allgemeinen Neuausstattung der Länderpolizeien mit Dienstpistolen schloss sich das Land Bremen und somit auch Bremerhaven diesem Vorhaben an. Die Dienstpistole P6 war zudem in die Jahre gekommen, wenn man von einer Erstbeschaffung im Jahr 1979 ausging.

Im Jahr 2011 wechselte die Ortspolizeibehörde Bremerhaven die bis dahin verwendete Pistole SIG-Sauer P6 aus und führte als neue Dienstpistole das Modell Walther P99 ein, die auch aktuell noch im Einsatz ist.

Für besondere Einsatzlagen verfügt die Polizei Bremerhaven seit Mitte der 60er Jahre auch über Maschinenpistolen. Bis zum Wechsel im Mai 1983 wurden die Maschinenpistolen Walther Modell L und K eingesetzt, bevor sie dann gegen das Modell HK MP 5 des Herstellers Heckler & Koch ersetzt wurden.

Unser aller Wunsch ist es, dass diese Waffen nur im Training auf dem Schießstand zum Einsatz kommen.